- mehr Praxis = weniger Risiko
- mehr Beratung = weniger Gefahren
- mehr Erfahrung = weniger Unfälle
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Sie nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Die Begleiter müssen namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkte im Fahreignungsregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ab 17 ist nur in Deutschland und Östereich gültig
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne in einer unserer Fahrschulen zur Verfügung.
