Klassenübersicht...


Dies ist eine Zusammenstellung der Fahrerlaubnisklassen, die Ihr in unserer Fahrschule erwerben könnt,

zusammen mit einigen Erklärungen zu den einzelnen Klassen, wie dem Mindestalter zum Erwerb, oder anderen Klassen,

deren Vorbesitz Voraussetzung zum Erwerb ist.
Die hier gemachten Erläuterungen entstammen den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr; da wir eine hundertprozentige Aktualität nicht garantieren können, bei Fragen entweder dort näher informieren oder einfach uns fragen…


Klasse

     Bezeichnung
        
        Bemerkung
 


AM
 


Mindesalter 16 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
  • Hubraum max.50 ccm bei Verbrennungsmotor








 A1
 




Leichtkraftrad

Mindestalter: 16 Jahre

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11 kw
  • Verhältnis Leistung/Geweicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Hubraum mehr als 50 ccm oder bbH mehr als 45km/h






A2
 

  Motorrad
(beschränkt)

 Mindestalter: 18 Jahre

 Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Motorleistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg







 A



 
Motorrad
(unbeschränkt)

Mindestalter:

  • 24 Jahre   für Krafträder bei direktem Zugang
  • 20 Jahre  für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von Midestens zwei Jahren

  •  Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h







 B

 

 Kraftfahrzeug

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)
  • Einschluß: L, AM
  • Nicht mehr als 3500kg 
  • Nicht mehr als 8 Sitze außer dem Führersitz
  • Auch mit Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse, oder: bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die Kombination 3500kg nicht übersteigt






BE
 


Kraftfahrzeug
+ Anhänger

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)
  • Einschluß: keiner
  • Vorbesitz: B
  • Anhänger mit mehr als 750kg zul. Gesamtgewicht
  • Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache                                         der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.








B96





Kraftfahrzeug
+ Anhänger



Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)

Fahrzeugkombinationen aus
  • einem Kraftfahrzeug der Klasse B
  • und
  • Einem Anhänger zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, aber max. 4250 kg beträgt.








T




Land- und
Forstwirt. Fhrz.

Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen bis 60 km/h 
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für Land- und 
  • Forstwirtschaft ( jeweils auch mit Anhänger)

                        
 




L





Land- und
Forstwirt. Fhrz.

 Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen
  • die nach Bauart zur Verwendung für land- oder
  • forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
  • für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer bbH nicht mehr als 40 km/h
  • und
  • Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
  • wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

   



 
B 196




Erweiterung
Leichtkraftrad

 Mindestalter: 25 Jahre 
sowie ein Vorbesitz der Klasse B von mindestens 5 Jahren
  • Kraftfahrzeuge der Klasse A1
  • nur in Deutschland
   
 


B197



Kraftfahrzeug

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)
 
  • B oder B17 auf Automatikfahrzeugen
  • ohne Automatikeintrag (Schaltfahrzeuge dürfen gefahren werden , seit 01.04.2021)
 Stand:18.04.2021